Abfall-ABC

Dieses Abfall-ABC ist ein kleinen Auszug aus dem Abfalllexikon und soll zur Arbeitserleitungen im Umgang mit Abfällen beitragen. Es beinhaltet unterschiedlichste Tipps und HInweise, was bei der Entsorgung zu berücksichtigen ist.

Alle Abfälle sollten “Sortenrein – also frei von Fremdstoffen” getrennt, gesammelt und entsorgt werden. Das leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz sondern spart zudem auch noch viel Geld in Ihrem Portemonaie.

Haben Sie noch weitere Fragen hierzu, so scheuen Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

Altholz A1 – A3

Altholz A1 – A3 bezeichnet naturbelassenes, verleimtes, verstrichenes und beschichtetes Altholz aus dem Innenbereich, welches meist beim Abbruch, Rückbau und Umzügen entsteht.

Zu Altholz A1 – A3 gehören beispielsweise:

  • Paletten, Holzkisten, Innentüren und Zargen, Möbelholz, Parkett, Dielen, Spanplatten, Arbeitsplatten, Paneele, Schalhölzer etc.

ACHTUNG: Althölzer aus dem Außenbereich wie: Fenster, Außentüren, Dachstühle, Bahnschwellen und Holzzäune gehören nicht zu dieser Altholzklasse und gelten als gefährlicher Abfall (Altholz A4), welcher  im Nachweisverfahren entsorgt werden muss.

Bauschutt unbelastet

Bauschutt

Bauschutt ist rein mineralischer Abfall, der bei Baumaßnahmen/Abbrucharbeiten anfällt und frei von Fremdstoffen ist.

Zum Bauschutt gehören beispielsweise:

  • Steine, Ziegel, Beton, Mauersteine, Platten, Klinker, Estrich, Pflastersteine, Mörtel, Fliesen u. Kacheln, Ton, Dachpfannen, Waschbecken und Toiletten (ohne Brille) aus Keramik etc.

ACHTUNG: Porenbeton, Hebelsteine, Rigipsplatten, Gipsputz und gipshaltige Baustoffe zählen nicht zum Bauschutt, siehe hierzu – Leichtbaustoffe/Gips –

Da Bauschutt direkt wiederverwertet werden kann, ist es besonders Wichtig, dass er frei von Fremdstoffen ist.

Fremdstoffe sind beispielsweise:

  • Materialien, wie Kunststoffe, Verpackungen, Holz, Papier, Gipskarton (Rigips), Holzfaserzement (Heraklith), Glaswolle oder Steinwolle, Farben, Lacke und Erdaushub

Baumischabfall unbelastet

Baumischabfall

Baumischabfall bezeichnet ein Gemenge aus unterschiedlichen Stoffen welche frei von gefährlichen Abfällen sind.

Zum Baumischabfall gehört beispielsweise:

  • Heraklith, Metall, Kabel und Kunststoffrohre, Tapetenreste, Innentüren, Lehmputz mit Strohmatten, Kunststoffe und Verpackungen, Gasbetonsteine, Holz- u. Holzreste, Papier, Pappe, Metal etc.

ACHTUNG: Eternitplatten, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralwolle), Farb- und Lackeimer, Dachpappe und Dickbeschichtung, Althölzer A4 sowie flüssige Abfälle zählen alle zu den gefährlichen Abfällen und müssen im Nachweisverfahren entsorgt werden.

Boden unbelastet

Boden bezeichnet ein Gemenge aus natürlich gewachsenen Böden welche bei Erdarbeiten anfallen.

Zum Boden gehört beispielsweise:

  • Mutterboden, Lehm, Erde, Sand, Kies etc.

ACHTUNG: Boden welcher versetzt mit Bauschutt ist, ist NICHT deponiefähig und gehört nicht zu Boden, siehe hierzu – Boden/Steine –

Boden/Steine unbelastet

Boden und Steine

Boden/Steine bezeichnet wie Boden unbelastet ein Gemenge aus natürlich gewachsenen Böden welche bei Erdarbeiten anfallen, die hier allerdings mit unbelasteten Bauschutt versetzt sind.

Busch/Strauchwerk

Busch

Busch/Strauchwerk entsteht naturbedingt bei Gartenarbeiten, Heckenschnitten, Astschnitten und kleineren Baumarbeiten.

Zu Busch/Strauchwerk gehören beispielsweise:

  • Hecken-, Ast und Baumschnitte bis x 15 cm, etc.

Da Busch/Strauchwerk direkt wiederverwertet werden kann, ist es besonders Wichtig, das der Durchmesser maximal 15 cm beträgt und die Länge maximal 2 m.

Gartenabfälle/Grünschnitt unbelastet

Gartenabfall

Gartenabfälle sind kompostierbare Materialien aus dem Garten.

Zu Gartenabfälle/Grünschnitt gehören beispielsweise:

  • Grasschnitte, Laub, Kompost, kleine Zierpflanzen und Blumen, Grasnarbe, Blumenerde, kleine Wurzeln Rinde, Holzhäcksel ect.

ACHTUNG: Küchen- und Speiseabfälle, Hausmüll, Blumentöpfe, Baumstubben, Wurzeln und Baumstämme und kontaminiertes Laub (vom Straßenrand) gehören nicht zu den Gartenabfällen und müssen separat entsorgt werden.

Leichtbaustoffe/Gips

Leichtbaustoffe

Leichtbaustoffe fallen wie Bauschutt bei Baumaßnahmen/Abbrucharbeiten an und sind frei von Fremdstoffen.

Zu Leichtbaustoffen gehören beispielsweise:

  • Baugips, Porenbetonsteine, Gipsabfälle,  Hebelsteine, Gipskatonplatten, Bimsstein, Gipsputz, etc.

ACHTUNG: Materialien, wie Kunststoffe, Verpackungen, Holz, Papier, Gipskarton (Rigips), Holzfaserzement (Heraklith), Glaswolle oder Steinwolle, Farben, Lacke und Erdaushub als Fremdstoffe gelten

Sperrmüll

Sperrmüll

Sperrmüll fällt bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungsmaßnahmen an und bezeichnet Haushaltsgegenstände, die wegen Ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restmülltonne passen.

Zu Sperrmüll gehören beispielsweise:

  • Möbel, (Sofa, Sessel, Stühle) Matratzen und Bettgestelle, Fußbodenbeläge (Teppich, Parkett, Laminat), Türrahmen und Türen (Innenbereich), Regale und Schränke, Kinderwagen, Fahrräder etc.

ACHTUNG: Elektroaltgeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher u. Computer), Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Hausmüll, Gartenabfälle, Batterien, Abfälle in Säcken, Papier, Pappe, Folie, Altreifen und Restmüll gehören nicht zum Sperrmüll und müssen separat entsorgt werden.

Stubben/Dickholz

Stubben

Stubben/Dickholz sind die Überbleibsel von Stammhölzern oder Wurzeln welche nach einer Fällung anfallen. Als Faustregel gilt, alles was in den Kamin kommt ist Dickholz, alles was am Stamm in der Erde verbleibt, ist Stubben.

Zu Stubben/Dickholz gehören beispielsweise:

  • Baum, Stammholz über x 15 cm, starke/dickes Wurzelwerk, Wurzelballen, etc.

ACHTUNG: Dünnes Astwerk und Boden gelten als Fremdstoff und müssen separat entsorgt werden.

In Einzelfällen, insbesondere bei der Asphaltentsorgung, benötigen wir im Vorfeld Baustoffanalysen für die zu entsorgenden Abfälle. Eventuell entstehende Analysekosten trägt der Abfallerzeuger. Hierfür bitten wir um Verständnis.